Erhöhung der Fachkraftquote in Kindertageseinrichtungen

Förderaktion 16

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, herkunftsbezogenen Benachteiligungen von Kindern gegenzusteuern. Dies gilt nicht nur bezogen auf die familiären Lebenslagen, sondern auch auf die Auswirkungen einer strukturell benachteiligten Wohnumgebung. Ziel dieser Förderung ist es daher, Benachteiligungen, die aus unterschiedlichen strukturellen und finanziellen regionalen Gegebenheiten in den Gemeinden entstehen und sich im frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsbereich niederschlagen, entgegenzuwirken.

Durch die Zuwendung im Rahmen dieser REACT-EU Förderaktion 16 unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zusätzlich zur gesetzlichen Förderung im Rahmen des BayKiBiG Kindertageseinrichtungen in Gemeinden, die von besonderen struktureller und finanzieller Härte betroffenen Gemeinden, die Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG vom Freistaat erhalten.

Gefördert wird die Beschäftigung von zusätzlichen pädagogischem Personal (Fach- und Ergänzungskräfte) entsprechend der qualifikatorischen Vorgaben für Fach- und Ergänzungskräfte in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach § 16 AVBAyKiBiG.

Die zusätzliche Beschäftigung kann dabei sowohl im Rahmen einer Neuanstellung als auch einer vertraglich vereinbarten Stundenerhöhung in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Förderfähig ist bei gleichbleibender Zahl der anrechenbaren Arbeitsstunden des pädagogischen Personals auch eine Verbesserung der Fachkraftquote. Die zusätzlichen Personalressourcen sind zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen einzusetzen, insbesondere im Rahmen der kindbezogenen Förderung, der pädagogischen Gruppenarbeit sowie einer intensivierten Elternarbeit.

Das Team des Kindergartens der Kindertageseinrichtung Weidenberg, In der Au 21, wird mit einer zusätzlichen Kinderpflegerin unterstützt

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